- Die Angler sollen durch ihr Verhalten am Gewässer aktiven Umwelt- und Naturschutz betreiben, in dem sie die Ufer und Fischwasser sauber halten und jede Gewässerverunreinigung oder Fischsterben sowie Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz, unverzüglich dem Betreiber melden.
- Das Befahren innerhalb der Anlage mit motorisierten Fahrzeugen (PKW, Motorrad, etc.) ist grundsätzlich verboten.
- Beschädigen und beseitigen von Hecken und Bepflanzungen, Veränderungen von Gewässerufern, sowie die Verunreinigung der Landschaft ist nicht gestattet.
- Das Verhalten der Angler untereinander soll durch Kameradschaft bestimmt sein. Sie nehmen besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Gewässer.
- Die Ausstattung des Angelplatzes ist nur zum Zwecke der Angelfischerei gestattet.
Laute Musik, Partys und Besuch auf den Hütten etc. sind nicht erlaubt. - Angelplätze/Angelstrecken/Hüttenbereiche sind sauber zu halten. Zigarettenkippen, jeglicher Müll, abgeschnittene Angelschnüre und Perücken sowie auf dem Boden herumliegende Haken sind unverzüglich in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen bzw. in entsprechenden verschlossenen Behältern zu lagern.
- Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von den entsprechenden Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen!
- Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr dürfen maximal mit 1er Rute fischen.
- Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Angelfischereischeines aus einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und einer Fischereierlaubnis ist, die Angelfischerei mit einem gültigen Jugendfischereischein ausüben.
- Angler ab 15 Jahren dürfen mit maximal 2 Ruten fischen.
- Nur Einzelhaken sind erlaubt. Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.
- Folgende Ausweise sind immer am Wasser mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle berechtigten Personen vorzuzeigen: gültiger Fischereischein, Fischereierlaubnis (Beleg des Angelpark Oosbachtal).
- Zur Kontrolle Berechtigte Personen sind:
– Polizeibeamte
– Fischereiaufsichtsbeamte
– Fischereiaufseher
– Betreiber und seine Angestellten - Das Nachtangeln ist generell erlaubt.
- Das Anfüttern ist nicht erlaubt.
- Forellenteig ist nicht erlaubt!
- Aroma- Öl- oder Spray – wie Kadaver … usw. ist nicht erlaubt!
- Das Verwenden lebender Wirbeltiere (lebende Köderfische) ist verboten. Das Legen von Schnüren und Reusen aller Art ist verboten, mit der Ausnahme des Betreibers und seinen Angestellten in Ausübung ihres Amtes.
- Die Verwendung eines Futterbootes bzw. Modellbootes mit oder ohne Echolot-Ausstattung ist nicht erlaubt.
- Es gelten die genannten Schonzeiten des Betreibers:
Keine Fangbegrenzung oder Schonzeiten auf Salmoniden.
Alle anderen Fischarten außer Salmoniden: wie z.B. Stör, Karpfen… sind ganzjährig geschont und dürfen nicht gezielt benagelt werden! - Geschonte und untermaßige Fische sind sofort behutsam zurückzusetzen. Bei tiefsitzendem Haken ist die Schnur am Fischmaul abzuschneiden und der Fisch schonend zurückzusetzen.
- Hinweisschilder über Angelverbotszonen und der Angelgrenzen sind genauestens zu beachten.
- Der Schlachtraum ist sauber zu hinterlassen.
- Die Lärmbelästigung anderer ist zu vermeiden.
- Mit den gefangenen Fischen ist waidgerecht umzugehen
- Zulässig geangelte Fische (Salmoniden) sind mit Hilfe eines Untersetzkeschers zu landen, sofort zu betäuben (Schlagholz), Abzustechen und erst danach vom Haken zu lösen!
- Das Ausnehmen der Fische am Teich ist untersagt.
- Das klassische “Wandern“ ist untersagt.
- Bei dem Verlassen des Angelplatzes ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen bzw. sind ausgelegte Ruten grundsätzlich zu beaufsichtigen. Ferner ist es nicht gestattet, Angelgeräte auszulegen, ohne das der Angler zugegen ist.
- Das Benutzen eines Setzkeschers ist untersagt.
- Jeder Angler ist für sein Verhalten selber verantwortlich.
- Das Betreten des Geländes, sowie der Stege geschieht auf eigene Gefahr.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Es darf nur am Bezahlten Teich geangelt werden, also an dem wo seine gebuchte Hütte ist.
- Das Mitführen von Hakenlöser, Unterfangkescher und Betäubungsgerät ist Pflicht.
- Ein Reißen oder Keschern der Fische ist nicht gestattet.
- Für die Ergiebigkeit des Fanges wird keine Garantie übernommen.
- Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.
- Das Ausnehmen der Fische am Teich ist untersagt.
- Das Fischen in jeglichen Nebengewässern außerhalb der gebuchten Hütte/Teich ist verboten.
- Das Kochen oder Grillen in den Hütten ist untersagt.
- Das Füttern von Wildtieren, Enten und Gänsen ist nicht erlaubt.
- Regelverstoß:
Wer gegen unsere Regeln verstößt wird einmalig ermahnt oder von der Anlage verwiesen (keine Erstattung von bereits getätigten Zahlungen).Verstöße die zu einem sofortigen Verweis führen sind:– Angeln mit nicht erlaubten Rutenmontagen (Zielfisch ist nur Forelle!)
– Überschreiten der zulässigen Rutenanzahl, es wird mit zusätzl. Ruten geangelt als erlaubt.
– Angeln an anderen nicht gebuchten Teichen oder Angelstrecken
– Angeln mit nicht erlaubten Ködern oder Zusatzmitteln
– Das Beangeln oder Töten von geschützten oder geschonten Fischarten führt zu einer Geldstrafe und einer polizeilichen Anzeige!