Allgemeine Infos

Grundsätzliche Information für Hüttengäste:

Aus Tierschutzgründen ist eine Nutzung des Setzkeschers ab sofort verboten.

Das Angeln mit Teig jeglicher Art ist im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit dem Gewässer bzw. zur Vermeidung einer Gewässerbelastung durch Mikroplastik untersagt.

Hütteninfo:
Wichtig: Bettwäsche wie und Kopfkissen und Decke/Schlafsack sowie ein Matratzenüberzug sowie entsprechende andere Überzüge müssen mitgebracht werden!
Hüttenausstattung: Grillplatz (Dreibein mit Rost u. Feuerschale)/Heizlüfter/Strom (Steckdosen: Außen und Innen) vorhanden. Es können alle Elektrogeräte, wie zuhause üblich, angeschlossen werden.

Das Mitbringen von Bier (Kistenware) ist erlaubt! Kann aber auch vor Ort gekauft werden.
Anreisen für Hütten Check In ist erst ab 12 Uhr möglich!!! Das Betreten der Anlage ist vor 12 Uhr untersagt um allen Gästen ihre Ruhe zu gewähren!!!

Am Abreisetag müssen die Hütten bis spätestens 11 Uhr Besenrein geräumt sein und das Angeln ist ebenfalls bis dahin einzustellen!!!

Nichtangler:
Angeln nur mit gültigem Fischereischein. Nichtangler dürfen gerne mitbekommen aber nicht angeln und müssen den normalen Tarif voll bezahlen.
Beispiel 1: 1 Angler und 1 Nichtangler: Besatz ist für zwei Personen. Ruten sind übertragbar, d.h. eine Person (nur Angler) darf mit 4 Ruten angeln.
Beispiel 2: 2 Angler und 1 Nichtangler: Besatz ist für drei Personen. Ruten sind übertragbar, d.h. zwei Personen (nur Angler) dürfen mit 3 Ruten angeln.

Nichtangler – Ehepartner:
Es gibt für (Ehe-)Partner den Partnertarif (60 EUR für 24h // 120 EUR für 48h) für die reine Übernachtung inkl. Frühstück ohne Angelkarte. Einfach bei der Anreise vor Ort ansprechen.

Hunde:
Hunde sind grundsätzlich erlaubt, solange diese sozial verträglich sind und andere Angler nicht gestört werden. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Eine Reinigungspauschale von einmalig 10€ wird für den Aufenthalt notwendig.

Fliegenfischen:
Fliegenfischen ist grundsätzlich erlaubt, solange durch die Ausübung keine anderen Angler gestört werden bzw. der Platzbedarf ein ungestörtes Fliegenfischen zulässt.

Kinder und Jugendliche:
Wir haben Hütten für 2-6 Personen. Kinder bis 11 Jahre sind ermäßigt, siehe Preise! Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von den entsprechenden Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen!

Besatz:
Immer morgens und mittags, 5kg am Tag pro Angler. Ganzjähriger Besatz von Lachsforellen von 800 – 1500 Gramm.
Da wir ganzjährig einen kalten Frischwasserzulauf haben, können wir ganzjährig, auch im Hochsommer, große Lachsforellen einsetzen. Daher entfällt die Notwendigkeit von einem Ersatzbesatz von Stör oder Afrowels (wie bei anderen Anlagen üblich).

Schlachtplatz:
Am Schlachtplatz können die gefangen Fische ausgenommen und die Innereien entsorgt werden. Ein Filetierbrett und Reinigungsutensilien stehen zu Verfügen. Die Schlachtbank ist nach jeder Nutzung zu reinigen! Wir bitten keine Wasserverschwendung zu betreiben, da aus allen Wasserkränen Trinkwasser läuft! Neben der Schlachtbank befindet sich ein Alubecken, dieses ist ausschließlich für den Abwasch von Geschirr zu benutzen!

Gefrierschränke:
Nutzung nur für den gefangenen Fisch, zentral am Schlachtplatz gelegen. Tipp: bringt euer eigens Vakuum Gerät und Tüten mit, so könnt ihr euren Fang direkt am Schlachtplatz verarbeiten und verpacken!

Fangbegrenzung:
Keine Fangbegrenzung auf Forellen! Alle anderen Fischarten wie z.B. Stör, Karpfen… sind ganzjährig geschont und dürfen nicht gezielt benagelt werden!

Sauberkeit Angelplätze/Haken im Hüttenbereich:
Angelplätze/Angelstrecken/Hüttenbereiche sind sauber zu halten. Zigarettenkippen, jeglicher Müll, abgeschnittene Angelschnüre und Perücken sowie auf dem Boden herumliegende Haken sind unverzüglich in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen bzw. in entsprechenden verschlossenen Behältern zu lagern.
Ein Aufpinnen/Aufstecken von Hakenmontagen im Holz der Hütten (Veranda/Türen/Fenster/Außenwände) oder Sitzgelegenheiten ist grundsätzlich verboten. Ferner besteht hierdurch ein erhebliches Verletzungsrisiko im Zuge der nachgelagerten Reinigungsarbeiten für das Personal und Mitarbeiter.
Durch achtlos herumliegende Schnüre und Haken können Wildvögel durch herunterschlucken elendig verenden. Daher gilt in dieser Hinsicht eine Nulltoleranzpolitik. Reinigungsentgelder/Strafzahlungen können bei Verstößen gegen die Sauberkeit unverzüglich erhoben werden.

Angeln:
Nur mit gültigem Fischereischein, 2 Ruten pro Person Erwachsener Angler / Kinder mit Jugendfischerschein dürfen nur mit 1er Rute fischen.

Angelköder:
Alle gängigen Forellenköder (außer Forellenteig) wie Kunst- und Naturköder dürfen genutzt werden, aber nur mit einem Einzelhaken.
Das Angeln mit Teig jeglicher Art ist im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit dem Gewässer bzw. zur Vermeidung einer Gewässerbelastung durch Mikroplastik untersagt.
Anfütterten ist nicht erlaubt!
Forellenteig ist nicht erlaubt!
Aroma- Öl- oder Spray – wie Kadaver … usw. ist nicht erlaubt!
Libra Lures (Gummiwürmer mit Käsegeschmack) vor Ort erhältlich.
Spoons und Kleinteile vor Ort erhältlich.
Lebendköder (wie Bienenmaden) bieten wir wegen der geringen Nachfrage nicht mehr an.

Setzkescher:
Das Benutzen eines Setzkeschers ist aus Tierschutzgründen ab sofort untersagt.

Begründung: Für die Verwendung eines Setzkeschers muss laut geltender Gesetzeslage des Tierschutzgesetzes ein vernünftiger Grund vorliegen. Dieser beinhaltet den Schutz vor Verderb eines hochwertigen Nahrungsmittels sowie eine Dauer der Hälterung von maximal 4 Stunden. Dieser liegt für diese Anlage grundsätzlich nicht vor. Möglichkeiten zur Verwendung einer Kühlbox (auch elektrisch durch vorhandene Außensteckdosen im Hüttenbereich), vorhandener Schlachtplatz und bereitgestellte Gefrierschränke in unmittelbarer Nähe zu den Angelplätzen ermöglichen eine zeitnahe und direkte Verarbeitung des Fangfisches vor Ort und widersprechen somit der Verwendung des Setzkeschers.

Regelverstöße:
Wer gegen unsere Regeln verstößt wird von der Anlage verwiesen (keine Erstattung von bereits getätigten Zahlungen).
Verstöße sind:

  • Angeln mit nicht erlaubten Rutenmontagen (Zielfisch ist nur Forelle!)
  • Überschreiten der zulässigen Rutenanzahl, es wird mit zusätzl. Ruten geangelt als erlaubt
  • Angeln an anderen nicht gebuchten Teichen oder Angelstrecken
  • Angeln mit nicht erlaubten Ködern oder Zusatzmitteln
  • Das Beangeln oder Töten von geschützten oder geschonten Fischarten führt zu einer Geldstrafe und einer polizeilichen Anzeige!